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    Exekutive

    In einer moderne Demokratie ist die Exekutive eine von drei staatlichen Gewalten. Sie ist die verfassungsgemäß dafür zuständig , die Beschlüsse der gesetzgebenden Gewalt (z. B. Dekrete) auszuführen. Zur Exekutive gehören die Regierung – die oberste politische Spitze – und die Verwaltung (das Ministerium), die sowohl vorbereitende als auch vollziehende Aufgaben zu erfüllen hat.
     

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