In Belgien ist ein Erlass eine Entscheidung der Exekutive mit allgemeiner oder individueller Tragweite, die von einem oder mehreren Ministern (Ministerialerlass) oder der gesamten Regierung (Regierungserlass) ausgeht.
Erlasse werden getroffen, um die Bestimmungen eines Dekrets oder Regierungsentscheidungen umzusetzen.