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    D’Hondtsche Wahlsystem

    Nach den Wahlen wird die Sitzverteilung der 25 Parlamentsmandate nach dem Verhältniswahlrecht, d.h. nach der verhältnismäßigen Stärke der einzelnen Listen vorgenommen. Jede Liste erhält eine bestimmte Anzahl Sitze, die im Verhältnis zur Anzahl der für sie abgegebenen Stimmen steht. Grundbedingung: Sie muss die 5-%-Hürde überspringen.

    Grundlage für die Anwendung des Verhältniswahlsystems in Belgien sind Artikel 62 Absatz 2 und Artikel 63 § 2 der belgischen Verfassung. Die Artikel 166 bis 168 des Wahlgesetzbuches regeln das Procedere entsprechend dem D’Hondtschen System. Die gleiche Prozedur findet Anwendung auf die Wahlen des DG-Parlaments aufgrund von Artikel 44 des Gesetzes über die PDG-Wahlen vom 6. Juli 1990.

    Das folgende Rechenspiel erklärt den Modus der Sitzverteilung im Parlament der DG nach dem D’Hondtschen System. Die Berechnung geht von insgesamt gültig abgegebenen 41.500 Stimmen aus. Die Liste F erhält nur 3, 85 %, ist wegen der 5-%-Hürde also automatisch von der Sitzverteilung ausgeschlossen.

    Listenname Liste A Liste B Liste C Liste D Liste E Liste F
    Wahlziffer (Gesamtzahl
    Stimmzettel pro Liste)
     
    6.000
    (14,46 %)
     
    12.000
    (28,92 %)
     
    8.000
    (19,27 %)
     
    5.000
    (12,05 %)
     
    9.900
    21,45 %)
     
    1.600
    (3,85 %)
     
    geteilt durch 1 (5) 6.000 (1) 12.000 (3) 8.000 (6) 5.000 (2) 9.900 ---
    geteilt durch 2 (11) 3.000 (4) 6.000 (9) 4.000 (14) 2.500 (7) 4.450  
    geteilt durch 3 (19) 2.000 (8) 4.000 (13) 2.667 (22) 1.667 (12) 2.967  
    geteilt durch 4 (25) 1.500 (10) 3.000 (18) 2.000 1.250 (16) 2.225  
    geteilt durch 5 1.200 (15) 2.400 (23) 1.600 1.000 (20) 1.780  
    geteilt durch 6 1.000 (17) 2.000 1.333 833 1.483  
    geteilt durch 7 857 (21) 1.714 1.142 714 1.271  
    geteilt durch 8 750 (24) 1.500 1.000 625 1.112  
    geteilt durch 9 667 1.333 889      
    geteilt durch ...            
    Ergebnis 4 Sitze  8 Sitze 5 Sitze 3 Sitze 5 Sitze 0 Sitze



     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Dem D’Hondtschen System zufolge wird die Wahlziffer jeder Liste (d.h. die Gesamtzahl der Stimmzettel, sei es mit Kopfstimmen oder mit einer oder mehreren Vorzugstimmen) durch 1, 2,3, 4...bis eventuell 25 geteilt. Die 25 Parlamentsmandate werden dann entsprechend den 25 höchsten Quotienten an die einzelnen Listen verteilt:

    Der 1. Sitz geht an die Liste B, die mit 12.000 den ersten Quotienten hat.
    Der 24. und der 25. Sitz gehen an die Listen B und A, die mit dem Quotienten 1.500 an 24. beziehungsweise 25. Stelle stehen.

    Wären nur 24 Sitze zu vergeben, so erhielte bei einem gleichen Quotienten die Liste mit der höchsten Wahlziffer den Sitz, in diesem Fall also die Liste B.
    Gäbe es einen 26. Sitz zu vergeben, so würde dieser an die Liste E gehen.
     

    Mathematische und reale Sitzverteilung

    Analysiert man das Ergebnis nach dem D’Hondtschen Wahlsystem genauer, so kann festgestellt werden, dass die tatsächliche Sitzverteilung dem mathematischen Verhältnis sehr nahe kommt.

    In der Tat hätte beispielsweise die Liste A laut reiner Mathematik 3,61 Mandate erhalten (6.000 erhaltene Stimmen geteilt durch 41.500 insgesamt abgegebene Stimmen, und diese Zwischensumme multipliziert mit 25 insgesamt zu vergebenden Mandaten = 3,61 Mandate).

    Aber Bruchteile hinter dem Komma können nicht als Mandatsteile vergeben werden. Deshalb wird das vom belgischen Mathematiker d’Hondt erfundene Berechnungssystem angewandt. Ausgehend vom oben erwähnten Beispiel, verhält sich die rein mathematische Mandatsverteilung und die effektive Sitzverteilung folgendermaßen:

    Liste Anzahl Mandate (mathematisch) Anzahl Mandate (effektiv)
    Liste A 3,61 4
    Liste B 7,22 8
    Liste C 4,81 5
    Liste D 3,01 3
    Liste E 5,35 5
    Liste F 0,96 0 (5%-Hürde)

    Wer gilt als gewählt?

    Das Wahlgesetz regelt auch die Festlegung der Personen auf den jeweiligen Listen, die als gewählte Parlamentsmitglieder oder Ersatzmitglieder zu erklären sind. Die Anzahl Kopfstimmen sowie die durch die Kandidaten erzielten Vorzugsstimmen spielen dabei die wesentliche Rolle.

    Gibt der Wähler eine Kopfstimme für eine Liste ab, so erklärt er sich mit der Reihenfolge der Kandidaten auf dieser Liste einverstanden. Er kann aber auch eine Vorzugsstimme für einen, mehrere oder sogar alle Kandidaten abgeben. Damit zeigt er an, dass er den betreffenden Kandidaten den Vorzug vor Mitbewerbern auf der gleichen Liste gibt, die möglicherweise auf einer besseren Position stehen.

    Wie sieht die Sitzverteilung aus?

    Gehen wir vom fiktiven Beispiel der Liste C aus, die mit 8.000 Stimmen 5 Sitze im Parlament erringen konnte. Jeder Wähler kann auf einer Liste mehrere Vorzugsstimmen vergeben. In unserem Beispiel verteilen sich die Stimmen innerhalb der Liste folgendermaßen:

    Liste C: insgesamt 8.000 Stimmen (Wahlziffer)
    Kopfstimmen: 1.800 (900 sind übertragbar)

      Vorzugsstimmen übertragene Kopfstimmen Vorzugsstimmen + Kopfstimmen
    Schröder Sabine 1.400    
    Heinen Heinrich 1.100 + 233 Kopfstimmen 1.333
    Haas Helga 750 + 583 Kopfstimmen 1.333
    Gehlen Gebhard 1.000 + 84 Kopfstimmen 1.084
    Peters Petra 300    
    Laschet Ludwig 1.050    
    Pitsch Patricia 770    
    Siquet Sybille 200    
    Meyer Manfred 420    
    Reip Reinhold 310    
    Niessen Nicole 280    
    Palm Paul 340    
    Collas Katrin 180    
    Thommessen Theo 140    
    Maraite Manfred 220    
    Grosch Gangolf 450    
    Keul Katharina 280    
    Maraite Mathilde 130    
    Barth Balduin 340    
    Stoffels Sonja 220    
    Neycken Nikla 940    
    Schaus Paula 330    
    Schunck Jupp 260    
    Paasch Petra 625    
    Hellebrandt Herbert 1.150    

    Erst muss die Wählbarkeitsziffer errechnet werden. Die Wählbarkeitsziffer errechnet sich aus der Wahlziffer (Anzahl gültige Stimmzettel für eine bestimmte Liste) geteilt durch die Anzahl Mandate + 1. Im Fall der Liste C: 8000 geteilt durch (5+1) = 1.333.

    In der Reihenfolge der Listenplätze wird auf die Kandidaten, die nicht mindestens 1.333 Vorzugsstimmen erhalten haben, die Hälfte der Kopfstimmen bis zum Erreichen der Wählbarkeitsziffer übertragen, und zwar so lange bis der Topf von 900 Kopfstimmen leer ist.

    Durch die Kopfstimmenverteilung ergibt sich nun eine neue Reihenfolge innerhalb der Liste: Folgende Kandidaten würden in das Parlament der DG einziehen: 1. Schröder Sabine (1.400 Stimmen), 2. Heinen Heinrich (1333 Stimmen inklusive 233 Kopfstimmen), 3. Haas Helga (1333 Stimmen inklusive 583 Kopfstimmen), 4.Hellebrandt Herbert (1150 Stimmen) 5. Gehlen Gebhard (1.084 Stimmen inklusive der 84 restlichen übertragbaren Kopfstimmen).

    Die Kandidaten mit den meisten Stimmen (Vorzugsstimmen + gegebenenfalls übertragene Kopfstimmen) gelten also als gewählt. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet letztlich, wer den vorrangigen Listenplatz inne hat.
    Die Ersatzkandidaten werden nach dem gleichen Modus bestimmt, d.h. auch hier kommt es wieder zu einer Verteilung der Hälfte der Kopfstimmen.

     

     

     

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