Aus dem Parlaments-Lexikon
Die Sitzverteilung der 25 Parlamentsmandate in der DG erfolgt nach dem Verhältniswahlrecht, d.h. nach der verhältnismäßigen Stärke der einzelnen Listen. Die Anzahl Sitze pro Liste ergibt sich aus dem Verhältnis zur Anzahl der für sie abgegebenen Stimmen. Grundbedingung: Sie muss die 5-%-Hürde überspringen.