Einträge

    Verhältniswahlrecht

    Aus dem Parlaments-Lexikon

    Das Verhältniswahlrecht bedeutet, dass die Mandate nach der verhältnismäßigen Stärke der einzelnen Listen verteilt werden. In anderen Worten: Jede Liste erhält eine bestimmte Anzahl Sitze, die im Verhältnis zur Anzahl der für sie abgegebenen Stimmen steht. In der DG wird die Sitzverteilung im Parlament nach dem Verhältniswahlrecht ermittelt. Dabei findet das d'Hondtsche System Anwendung.

    Zurück Drucken Teilen
Blick auf das Parlament der deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien

Das Parlament

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist ein souveräner Entscheidungsträger in den Kompetenzbereichen der Gemeinschaft.

Das Parlament besuchen

Besucher sind im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft herzlich willkommen! Von der Identität der deutschsprachigen Belgier bis hin zur Funktionsweise des Parlaments erfahren Sie einiges über Ostbelgien.

Parlament besuchen

Die Geschichte des Parlaments

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat sich seit seiner Gründung zu einem wichtigen Akteur der regionalen Politik entwickelt und gestaltet die Autonomie Ostbelgiens maßgeblich mit.

Mehr erfahren