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    Verfassung

    Aus dem Parlaments-Lexikon

    Die Verfassung ist das Grundgesetz Belgiens. Die belgische Verfassung wurde am 7. Februar 1831 vom Nationalkongress auf der ersten konstituierenden Sitzung nach der Loslösung von den Niederlanden verkündet. Sie regelt die Struktur des Staates sowie die Funktionsweise der öffentlichen Hand (Einrichtung der Staatsgewalten und deren Kompetenzen) und gewährleistet die Rechte und Freiheiten der Bürger.

    Eine der bedeutendsten Verfassungsmerkmale ist ihre Stabilität. Sie kann nur über ein Verfahren, das sich über zwei Legislaturperioden erstreckt, abgeändert werden.

    Die wichtigsten Verfassungsreformen seit Bestehen des belgischen Staatesbetreffen das Wahlrecht und den Föderalisierungsprozess.

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