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    Variable Kredite

    Aus dem Parlaments-Lexikon

    Die variable Kredite werden für Einnahmen und für Ausgaben vorgesehen, die über die Haushaltsfonds abgewickelt werden; sie können sowohl für laufende Ausgaben als auch für Investitionsausgaben verwendet werden.

    Punkto Anwendung des Jährlichkeitsprinzips unterscheiden sich die variablen Kredite von den nicht aufgegliederten und den aufgegliederten Mitteln. Die Mittel der variablen Kredite, die am Ende eines Haushaltsjahres noch in den Haushaltsfonds zur Verfügung stehen, können unbegrenzt auf die nächsten Haushaltsjahre übertragen werden. Sie bilden mit den zweckbestimmten Einnahmen, die tatsächlich im laufenden Haushaltsjahr eingenommen werden, die variablen Mittel, die in den Haushaltsfonds für Ausgaben zur Verfügung stehen.

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