Untergeordnete Behörden Aus dem Parlaments-Lexikon Mit "untergeordnete Behörden" sind im Allgemeinen die Provinzen, die Gemeinden und die mit diesen Behörden in Zusammenhang stehenden Einrichtungen (Interkommunale, Kirchenfabriken, Gemeinderegien usw.) gemeint. Seit dem 1. Januar 2005 ist die DG zuständig für die allgemeine Finanzierung der Gemeinden des deutschen Sprachgebiets, für die Finanzierung der bezuschussten Arbeiten sowie für die Verwaltungsaufsicht über die Gemeinden und die angegliederten Einrichtungen.
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