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    Untergeordnete Behörden

    Aus dem Parlaments-Lexikon

    Mit "untergeordnete Behörden" sind im Allgemeinen die Provinzen, die Gemeinden und die mit diesen Behörden in Zusammenhang stehenden Einrichtungen (Interkommunale, Kirchenfabriken, Gemeinderegien usw.) gemeint.

    Seit dem 1. Januar 2005 ist die DG zuständig für die allgemeine Finanzierung der Gemeinden des deutschen Sprachgebiets, für die Finanzierung der bezuschussten Arbeiten sowie für die Verwaltungsaufsicht über die Gemeinden und die angegliederten Einrichtungen.

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Blick auf das Parlament der deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien

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Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist ein souveräner Entscheidungsträger in den Kompetenzbereichen der Gemeinschaft.

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