Sprachgebiet Aus dem Parlaments-Lexikon Artikel 4 der Verfassung teilt Belgien in vier Sprachgebiete ein: das deutsche Sprachgebiet (die neun Gemeinden Amel, Büllingen, Burg-Reuland, Bütgenbach, Eupen, Kelmis, Lontzen, Raeren, St. Vith), das französische Sprachgebiet, das niederländische Sprachgebiet (Flandern) und das zweisprachige Gebiet Brüssel-Hauptstadt. In den jeweiligen Sprachgebieten gilt grundsätzlich die Sprache des Gebiets als Amts-, Schul- und Gerichtssprache. In Brüssel genießen Französisch und Niederländisch den gleichen amtlichen Stellenwert. In Gemeinden mit geschützten Sprachminderheiten gibt es Sonderrechte ("Fazilitäten") für diese Minderheiten. Die neun Gemeinden des deutschen Sprachgebiets sind Gemeinden mit Sonderrechten für die französischsprachigen Bürger.
Das Parlament besuchen Besucher sind im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft herzlich willkommen! Von der Identität der deutschsprachigen Belgier bis hin zur Funktionsweise des Parlaments erfahren Sie einiges über Ostbelgien. Parlament besuchen
Die Geschichte des Parlaments Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat sich seit seiner Gründung zu einem wichtigen Akteur der regionalen Politik entwickelt und gestaltet die Autonomie Ostbelgiens maßgeblich mit. Mehr erfahren