Senat Aus dem Parlaments-Lexikon Bis zum Ende der Legislaturperiode 2009-2014 zählte der Senat 71 Senatoren (40 direkt gewählte Senatoren, 21 Gemeinschaftssenatoren und 10 kooptierte Senatoren). Durch die 6. Staatsreform wird der Aufbau des Senats verändert. Die Senatoren werden ab 2014 nicht mehr direkt gewählt sondern durch die Parlamente entsandt: 50 Senatoren werden als Vertreter der Teilstaaten entsandt während 10 Senatoren kooptierte Mitglieder sind. Das DG-Parlament entsendet einen Gemeinschaftssenator. Als zweite Kammer des Föderalparlaments steht der Senat auf Augenhöhe zur Abgeordnetenkammer. Er ist zuständig für die Verfassung und für die Gesetzgebung, die sich mit der Organisation und dem Funktionieren der Institutionen befasst.
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