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    Schiedshof

    Aus dem Parlaments-Lexikon

    Der Schiedshof ist die einzige Instanz in Belgien, die dazu befugt ist, ein Gesetz oder Dekret zu annullieren. Er setzt sich aus zwölf vom König auf Lebenszeit ernannten Mitgliedern zusammen (sechs Juristen und sechs ehemalige Parlamentarier). Im Fall von Kompetenzkonflikten (vgl. hierzu Interessenskonflikt) wird der Schiedshof angerufen. Wird festgestellt, dass ein Dekret oder Gesetz Kompetenzen überschreitet, kann es ganz oder teilweise annulliert werden.

    Der Schiedshof kann außerdem von jeder durch Gesetz bezeichneten Behörde, von jedem unmittelbar betroffenen Bürger und, zwecks Vorabentscheidung, von jedem Gericht angerufen werden, um die Konformität von Gesetzen oder Dekreten mit den Verfassungsartikeln 8 bis 32 (Grundrechte und -freiheiten), 172 (Gleichheit in Steuersachen) sowie 191 (Schutz für Ausländer) zu prüfen.

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