Aus dem Parlaments-Lexikon
Der Rechnungshof ist ein Hilfsorgan der Parlamente. Laut Verfassung ist der Rechnungshof "mit der Prüfung und dem Ausgleich der Rechnungen der allgemeinen Verwaltung und aller, die der Staatskasse gegenüber rechenschaftspflichtig sind" beauftragt. Er führt u. a. eine Kontrolle aller Haushaltsausgaben durch, die die Regierung tätigt. Bei den Haushaltsberatungen im DG-Parlament ist der Rechnungshof regelmäßig anwesend, um den Parlamentsmitgliedern haushaltstechnische Erläuterungen zu geben.