Aus dem Parlaments-Lexikon
Der Begriff "ratifizieren" stammt aus dem Lateinischen und bedeutet "bestätigen". Unter Ratifizierung ist ein Rechtsakt zu verstehen, durch den eine bestimmte Instanz einen Akt bestätigt bzw. billigt, der aber von einer anderen Instanz beschlossen worden ist.
Das DG-Parlament ratifiziert beispielsweise eine Reihe von Abkommen, die von der DG-Regierung geschlossen wurden.