Resolution Aus dem Parlaments-Lexikon Der Begriff "Resolution" stammt aus dem Lateinischen und bedeutet "Beschluss". Die politischen Standpunkte und Stellungnahmen des Parlaments zu bestimmten Themen werden in Form von Resolutionen verabschiedet. Es handelt sich um Beschlüsse außerhalb des eigentlichen Gesetzgebungsverfahrens. In den meisten Fällen enthalten Resolutionen des DG-Parlaments Wünsche oder Forderungen an die Adresse der eigenen Regierung oder anderer Institutionen (z.B. Föderal- oder Regionalregierung, Föderal- oder Regionalparlament, ausländische Regierungen usw.). Sie haben keinerlei rechtsverbindlichen Charakter.
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