Personenbezogene Angelegenheiten Aus dem Parlaments-Lexikon Laut Verfassung ist die Deutschsprachige Gemeinschaft für personenbezogene Angelegenheiten zuständig. Es handelt sich hierbei um Angelegenheiten in den Bereichen Gesundheitspolitik und Unterstützung von Personen, die im Sondergesetz vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen erwähnt werden. Bsp. Familien-, Senioren- und Sozialhilfepolitik.
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Die Geschichte des Parlaments Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat sich seit seiner Gründung zu einem wichtigen Akteur der regionalen Politik entwickelt und gestaltet die Autonomie Ostbelgiens maßgeblich mit. Mehr erfahren