Petition Aus dem Parlaments-Lexikon Das Petitionsrecht gehört zu den Grundrechten der Belgier (Artikel 28 der Verfassung). Die Bürger haben das Recht, Bitten oder Beschwerden an das DG-Parlament zu richten. Das DG-Parlament kann Petitionen entgegennehmen, die sich auf Gemeinschaftskompetenzen beziehen. Der zuständige Ausschuss entscheidet dann, wie weiter mit der Petition verfahren wird.
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Die Geschichte des Parlaments Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat sich seit seiner Gründung zu einem wichtigen Akteur der regionalen Politik entwickelt und gestaltet die Autonomie Ostbelgiens maßgeblich mit. Mehr erfahren