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    Petition

    Aus dem Parlaments-Lexikon

    Das Petitionsrecht gehört zu den Grundrechten der Belgier (Artikel 28 der Verfassung). Die Bürger haben das Recht, Bitten oder Beschwerden an das DG-Parlament zu richten. Das DG-Parlament kann Petitionen entgegennehmen, die sich auf Gemeinschaftskompetenzen beziehen. Der zuständige Ausschuss entscheidet dann, wie weiter mit der Petition verfahren wird.

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Blick auf das Parlament der deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien

Das Parlament

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist ein souveräner Entscheidungsträger in den Kompetenzbereichen der Gemeinschaft.

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Besucher sind im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft herzlich willkommen! Von der Identität der deutschsprachigen Belgier bis hin zur Funktionsweise des Parlaments erfahren Sie einiges über Ostbelgien.

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Die Geschichte des Parlaments

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat sich seit seiner Gründung zu einem wichtigen Akteur der regionalen Politik entwickelt und gestaltet die Autonomie Ostbelgiens maßgeblich mit.

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