Nicht aufgegliederte Mittel (NAM) Aus dem Parlaments-Lexikon Nicht aufgegliederte Mittel in einer Haushaltzuweisung heißt: Die Regierung ist vom Parlament ermächtigt worden, sich gegenüber einer Drittperson (einem Verein, einer Gemeinde usw.) für eine bestimmte Zuschusssumme aus einer bestimmten Haushaltszuweisung zu verpflichten (d.h. eine Zuschusszusage zu geben). Die Auszahlung erfolgt im selben Haushaltsjahr über die betreffende Haushaltszuweisung.
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