Normenhierarchie Aus dem Parlaments-Lexikon Die Normenhierarchie bestimmt die Rangordnung der Rechtsnormen eines Rechtssystems (Verfassung, Gesetze, Erlasse, Verordnungen usw.). In Belgien ist die Verfassung die höchste Rechtsnorm. Unter Umständen haben bestimmte internationale Verträge allerdings Vorrang vor nationalem Recht. Die Normenhierarchie gründet auf dem Prinzip, dass eine Norm nur dann gültig ist, wenn sie keiner höheren widerspricht. Das heißt, dass ein Dekret nicht gegen die belgische Verfassung oder gegen EU-Recht verstoßen darf. Gesetze des Föderalstaates (mit Ausnahme der Sondergesetze) und Dekrete der Gemeinschaften und Regionen sind in der Normenhierarchie gleichrangig.
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