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    Neuverteilung

    Aus dem Parlaments-Lexikon

    Es handelt sich um eine Möglichkeit für den zuständigen Minister, die im Ausgabenhaushaltsplan festgelegten Haushaltsmittel ohne parlamentarische Genehmigung neu zu verteilen.

    Damit der zuständige Minister Neuverteilungen vornehmen darf,

    • muss der für den Haushalt zuständige Minister sein Einverständnis geben;
    • dürfen die Neuverteilungen lediglich Zuweisungen eines selben Programms betreffen;
    • dürfen die Neuverteilungen nur für Haushaltsmittel einer selben Kategorie vorgenommen werden (nicht aufgegliederte Mittel, Verpflichtungsermächtigungen oder Ausgabenermächtigungen);
    • dürfen die Neuverteilungen nicht den verfügenden Teil eines Haushaltsdekretes, sondern lediglich den Anhang b) betreffen.

    Die Neuverteilungen müssen dem Parlament und dem Rechnungshof unverzüglich mitgeteilt werden.

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