Mehrheit Aus dem Parlaments-Lexikon In einem demokratischen System werden Entscheidungen per Abstimmung getroffen, wobei der Wille der Mehrheit gilt. Im DG-Parlament wird nach dem Prinzip der absoluten Mehrheit entschieden. Die absolute Mehrheit ist dann erreicht, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Parlamentarier für einen Vorschlag stimmt. Bei 25 Parlamentariern bedeutet dies 13 Jastimmen. Stimmengleichheit kommt einer Ablehnung gleich. In einigen Angelegenheiten wird eine Sondermehrheit von zwei Dritteln der Stimmen benötigt. Diese Fälle sind in der Verfassung geregelt.
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