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    König

    Aus dem Parlaments-Lexikon

    Der König ist das Staatsoberhaupt der Belgier. Dieses Amt wird in direkter Erbfolge weitergegeben. Belgien ist eine konstitutionelle Monarchie, d.h. die Befugnisse des Monarchen sind von der Verfassung festgelegt und begrenzt. Die Stellung des belgischen Königs in der Staatsstruktur ist relativ komplex, da er zugleich Teil der Legislative, Exekutive und Judikative ist. Grundlegend sei aber angemerkt, dass der König eine vorwiegend repräsentative Rolle einnimmt.

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Blick auf das Parlament der deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien

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