Immunität Aus dem Parlaments-Lexikon Die parlamentarische Immunität wurde eingeführt, um eine freie und unabhängige Ausübung des Parlamentariermandats und eine reibungslose Parlamentsarbeit zu gewährleisten. Die parlamentarische Immunität umfasst zwei Aspekte: Zum einen kann ein Parlamentarier für die Meinungsäußerungen und Handlungen, die er im Rahmen seinen Mandats vollzieht, nicht haftbar gemacht werden. (absoluter Haftungsausschluss). Zum anderen darf er nur dann strafrechtlichen Zwangsmaßnahmen unterzogen werden, wenn das Parlament dies genehmigt oder der Parlamentarier auf frischer Tat ertappt wird.
Das Parlament besuchen Besucher sind im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft herzlich willkommen! Von der Identität der deutschsprachigen Belgier bis hin zur Funktionsweise des Parlaments erfahren Sie einiges über Ostbelgien. Parlament besuchen
Die Geschichte des Parlaments Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat sich seit seiner Gründung zu einem wichtigen Akteur der regionalen Politik entwickelt und gestaltet die Autonomie Ostbelgiens maßgeblich mit. Mehr erfahren