Haushaltsprinzipien Aus dem Parlaments-Lexikon Neben den schriftlich niedergelegten Rechtstexten sind im Haushaltsrecht allgemeine Prinzipien zu berücksichtigen. Dabei handelt es sich um Regeln, die nicht notwendigerweise in Gesetzestexten festgehalten werden, die aber den Unterbau für die Haushaltsgesetzgebung bilden. Die 6 wichtigsten Haushaltsprinzipien sind : das Legalitätsprinzip (Steuern und Ausgaben können nur auf Grundlage eines Gesetzes beziehungsweise Dekrets getätigt werden) das Jährlichkeitsprinzip (die festgelegten Einnahmen beziehungsweise Steuern und Ausgaben gelten immer nur für ein Jahr) das Gesamtheitsprinzip (die Haushaltspläne müssen alle Einnahmen und alle Ausgaben in vollem Umfang anführen) das Spezialitätsprinzip (die Verwendung der Einnahmen und Ausgaben muss in den Haushaltsplänen detailliert aufgeführt sein) das Öffentlichkeitsprinzip (die Haushaltspläne müssen veröffentlicht werden) und das Prinzip der Nichtzweckbestimmung der Einnahmen (alle Einnahmen dienen zur Deckung aller Ausgaben).
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