Generalsekretär Aus dem Parlaments-Lexikon Der Generalsekretär steht an der Spitze der Verwaltung des DG-Parlaments. Zusammen mit dem Präsidenten unterzeichnet er jedes Dekret. Er unterzeichnet auch jeden Beschluss des Parlaments und des Präsidiums und sorgt für dessen Ausführung, insofern das Parlament betroffen ist. Zudem übt er im Namen des Präsidiums die Dienstaufsicht über alle Dienststellen des Parlaments und deren Personal aus.
Das Parlament besuchen Besucher sind im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft herzlich willkommen! Von der Identität der deutschsprachigen Belgier bis hin zur Funktionsweise des Parlaments erfahren Sie einiges über Ostbelgien. Parlament besuchen
Die Geschichte des Parlaments Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat sich seit seiner Gründung zu einem wichtigen Akteur der regionalen Politik entwickelt und gestaltet die Autonomie Ostbelgiens maßgeblich mit. Mehr erfahren