Gemeinschaft Aus dem Parlaments-Lexikon Die Gemeinschaften in Belgien sind gliedstaatliche Körperschaften, zu vergleichen mit deutschen Bundesländern und schweizerischen Kantonen. Artikel 2 der Verfassung bestimmt, dass Belgien drei Gemeinschaften umfasst: die Deutschsprachige Gemeinschaft, die Flämische Gemeinschaft und die Französische Gemeinschaft. Die Befugnisse der drei Gemeinschaften Belgiens sind in etwa identisch (kulturelle Angelegenheiten, personenbezogene Angelegenheiten, Unterrichtswesen, zwischengemeinschaftliche und internationale Zusammenarbeit). Jede Gemeinschaft verfügt über ein Parlament und eine Regierung, die im Rahmen der verfassungsmäßigen Kompetenzen jeweils Dekrete erlassen und ausführen. Die Befugnisse der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden vom Parlament und von der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft wahrgenommen.
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