Geschäftsführungsvertrag Aus dem Parlaments-Lexikon Die Regierung kann mit Einrichtungen oder Diensten, die im Zuständigkeitsbereich der Deutschsprachigen Gemeinschaft tätig sind, für eine jeweils festzulegende Dauer einen Geschäftsführungsvertrag abschließen. Zweck des Vertrags ist, die Aufgaben der Einrichtungen oder Dienste, die Rahmenbedingungen, unter denen diese wahrgenommen werden, sowie deren Finanzierung festzulegen. Jeder Geschäftsführungsvertrag ist dem Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft vor seiner Unterzeichnung zur Genehmigung vorzulegen.
Das Parlament besuchen Besucher sind im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft herzlich willkommen! Von der Identität der deutschsprachigen Belgier bis hin zur Funktionsweise des Parlaments erfahren Sie einiges über Ostbelgien. Parlament besuchen
Die Geschichte des Parlaments Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat sich seit seiner Gründung zu einem wichtigen Akteur der regionalen Politik entwickelt und gestaltet die Autonomie Ostbelgiens maßgeblich mit. Mehr erfahren