Föderalregierung Aus dem Parlaments-Lexikon Die Föderalregierung gewährleistet die Ausführung der Gesetze und die allgemeine Verwaltung des Landes in Bundesangelegenheiten. Die Föderalregierung ist allein der Abgeordnetenkammer gegenüber verantwortlich. Die Regierung kann in der Kammer durch einen Misstrauensantrag oder durch einen abgelehnten Vertrauensantrag, den die Regierung selbst gestellt hat, gestürzt werden.
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