Eidesleistung Aus dem Parlaments-Lexikon Die Parlamentarier leisten bei Amtsantritt auf der konstituierenden Sitzung den folgenden Eid: "Ich schwöre, die Verfassung zu befolgen." (Artikel 13 des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft). Die Eidesleistung der Minister vor dem Parlamentspräsidenten lautet etwas anders: "Ich schwöre Treue dem König, Gehorsam der Verfassung und den Gesetzen des belgischen Volkes." (Artikel 2 des Dekrets des Nationalen Kongresses vom 20. Juli 1831).
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