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    Dekret

    Aus dem Parlaments-Lexikon

    In Belgien versteht man unter "Dekret" die Beschlüsse mit Gesetzeskraft, die von den Gemeinschaften und Regionen (außer Brüssel) verabschiedet werden. Die Dekrete des DG-Parlaments sind folglich "Gemeinschaftsgesetze", die nur auf dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft Anwendung finden.

    Nach der Verabschiedung im Parlament wird das Dekret von der Regierung sanktioniert, ausgefertigt und im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht. Zehn Tage nach seiner Veröffentlichung tritt es in Kraft, es sei denn, im Dekrettext ist eine andere Bestimmung vorgesehen.

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Blick auf das Parlament der deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien

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Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist ein souveräner Entscheidungsträger in den Kompetenzbereichen der Gemeinschaft.

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Besucher sind im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft herzlich willkommen! Von der Identität der deutschsprachigen Belgier bis hin zur Funktionsweise des Parlaments erfahren Sie einiges über Ostbelgien.

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