Dekret Aus dem Parlaments-Lexikon In Belgien versteht man unter "Dekret" die Beschlüsse mit Gesetzeskraft, die von den Gemeinschaften und Regionen (außer Brüssel) verabschiedet werden. Die Dekrete des DG-Parlaments sind folglich "Gemeinschaftsgesetze", die nur auf dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft Anwendung finden. Nach der Verabschiedung im Parlament wird das Dekret von der Regierung sanktioniert, ausgefertigt und im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht. Zehn Tage nach seiner Veröffentlichung tritt es in Kraft, es sei denn, im Dekrettext ist eine andere Bestimmung vorgesehen.
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