Einträge

    Dienst mit getrennter Geschäftsführung (DGG)

    Aus dem Parlaments-Lexikon

    Die Dienste mit getrennter Geschäftsführung sind untergeordnete Dienste der Gemeinschaft, die durch Dekret geschaffen wurden (z.B. Medienzentrum, die Unterrichtsanstalten der Gemeinschaften) Sie verfügen über Verwaltungs- und Haushaltsautonomie, aber nicht über eine eigene Rechtspersönlichkeit. Die DGGs stehen unter der direkten Aufsicht des zuständigen Ministers.

    Zurück Drucken Teilen
Blick auf das Parlament der deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien

Das Parlament

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist ein souveräner Entscheidungsträger in den Kompetenzbereichen der Gemeinschaft.

Das Parlament besuchen

Besucher sind im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft herzlich willkommen! Von der Identität der deutschsprachigen Belgier bis hin zur Funktionsweise des Parlaments erfahren Sie einiges über Ostbelgien.

Parlament besuchen

Die Geschichte des Parlaments

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat sich seit seiner Gründung zu einem wichtigen Akteur der regionalen Politik entwickelt und gestaltet die Autonomie Ostbelgiens maßgeblich mit.

Mehr erfahren