Druck Kopfbild

Einträge

    Dienst mit getrennter Geschäftsführung (DGG)

    Aus dem Parlaments-Lexikon

    Die Dienste mit getrennter Geschäftsführung sind untergeordnete Dienste der Gemeinschaft, die durch Dekret geschaffen wurden (z.B. Medienzentrum, die Unterrichtsanstalten der Gemeinschaften) Sie verfügen über Verwaltungs- und Haushaltsautonomie, aber nicht über eine eigene Rechtspersönlichkeit. Die DGGs stehen unter der direkten Aufsicht des zuständigen Ministers.

    Zurück Drucken Teilen