Dienst mit getrennter Geschäftsführung (DGG) Aus dem Parlaments-Lexikon Die Dienste mit getrennter Geschäftsführung sind untergeordnete Dienste der Gemeinschaft, die durch Dekret geschaffen wurden (z.B. Medienzentrum, die Unterrichtsanstalten der Gemeinschaften) Sie verfügen über Verwaltungs- und Haushaltsautonomie, aber nicht über eine eigene Rechtspersönlichkeit. Die DGGs stehen unter der direkten Aufsicht des zuständigen Ministers.
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Die Geschichte des Parlaments Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat sich seit seiner Gründung zu einem wichtigen Akteur der regionalen Politik entwickelt und gestaltet die Autonomie Ostbelgiens maßgeblich mit. Mehr erfahren