Aus dem Parlaments-Lexikon
Im Rahmen seiner Beratungen - z.B. bei der Behandlung eines Dekretentwurfs - kann ein Parlamentsausschuss bei Bedarf außenstehende Personen oder Einrichtungen zu einer Anhörung einladen. Die Experten können auch um Dokumentation oder um Mitarbeit gebeten werden. Die Anhörungen dienen hauptsächlich der Information der Parlamentarier.