Abänderungsvorschlag Aus dem Parlaments-Lexikon Im Laufe von Beratungen in den Ausschüssen und im Plenum können die Parlamentarier und die Regierung Änderungen an Dekretentwürfen, Dekretvorschlägen, Resolutionsvorschlägen usw. vorschlagen. Die Parlamentarier stimmen über diese schriftlich eingebrachten Abänderungsvorschläge ab. Letztere werden nur dann angenommen, wenn eine Mehrheit der anwesenden Mitglieder dafür stimmt.
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