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Ausschuss zur Kontrolle der Wahlausgaben und der Mitteilungen der öffentlichen Behörden der Deutschsprachigen Gemeinschaft

    Regeln in Bezug auf die Kontrolle der öffentlichen Mitteilungen während der Vorwahlzeit

    Ab dem 26. Januar 2019, vier Monate vor dem Datum der Wahlen, unterliegen öffentliche Informationskampagnen strikteren Richtlinien. Kandidaten und Parteien dürfen von Ämtern, die sie besetzen, keinen besonderen Nutzen ziehen. Die Konferenz der Parlamentspräsidenten beschließt daher ein Vereinbarungsprotokoll mit Regeln für Mitteilungen und Informationskampagnen.

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