Die Richtlinien zur Kontrolle der Mitteilungen der öffentlichen Behörden der DG Der Kontrollausschuss verabschiedete am 19. September 2018 neue Richtlinien zur Kontrolle der öffentlichen Mitteilungen der Behörden. Auftrag des Kontrollausschusses ist es, insbesondere auf zwei Fragen einzugehen: 1. Stellt die vorgelegte Mitteilung eine öffentliche Mitteilung im Sinne des Kontrolldekrets dar? 2. Zielt die Mitteilung ganz oder teilweise auf die Stärkung des persönlichen Images ei-nes bzw. mehrerer Mitglieder der Regierung bzw. des Parlamentspräsidenten oder des Images einer politischen Partei ab?
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