Grundlagen der Arbeit des KontrollausschussesDie Aufgaben des Kontrollausschusses sind im Dekret vom 7. April 2003 geregelt. Das Dekret wurde zuletzt in der Plenarsitzung vom 18. Juni 2018 angepasst. In Artikel 2 des Dekretes steht: "Es wird ein „Kontrollausschuss" genannter Ausschuss zur Kontrolle der Wahlausgaben und des Ursprungs der Geldmittel für die Wahl des Parlaments und der Gemeinderäte sowie zur Kontrolle der Mitteilungen der öffentlichen Behörden der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingesetzt. Der Kontrollausschuss wird aus Mitgliedern des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft gebildet. Der Präsident des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft führt den Vorsitz. Die Mitglieder des Kontrollausschusses sowie die zugelassenen Fraktionssekretäre und Sachverständigen bewahren Stillschweigen über die Dokumente und Beratungen des Ausschusses. " Die Dokumente des Kontrollausschusses werden Am 19. September 2018 verabschiedete der Kontrollausschuss des Parlaments eine neue Geschäftsordnung und neue Richtlinien für die öffentlichen Mitteilungen der Behörden.
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