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Provinzen und Gemeinden

Die Provinzen

Der Föderalstaat Belgien ist in 10 Provinzen unterteilt. Das Gebiet von Brüssel-Hauptstadt gilt als "provinzfrei", d.h. in Brüssel sind die Provinzbefugnisse an andere Organe übertragen worden (Brüsseler Regionalparlament, Gemeinschaftskommissionen ...). Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist Teil der Provinz Lüttich.

Seit der Entstehung der Gemeinschaften und Regionen haben die Provinzen als Verwaltungsstrukturen an Bedeutung verloren. Sie können Initiativen in allen Bereichen ergreifen, die von provinzialem Interesse sind und nicht unter die Zuständigkeit anderer Behörden fallen.

Foto: Provinzen und Gemeinden in Belgien
 

Die Provinzen der Wallonischen Region sind:
Lüttich, Namür, Luxemburg, Hennegau und Wallonisch-Brabant,

Die Provinzen in der Flämischen Region sind:
Flämisch-Brabant, Westflandern, Ostflandern, Antwerpen und Limburg.

Der Provinzialrat

  • ist die parlamentarische Versammlung der Provinz,
  • wird alle sechs Jahre gewählt,
  • hat je nach Einwohnerzahl der Provinz zwischen 47 und 84 Mitglieder,
  • entscheidet über sämtliche Angelegenheiten, die für die Provinz von Belang sind: Verordnungen für innere Verwaltung, Subventionsverordnungen, Polizeiverordnungen, Provinzhaushalt, Erhebung von Provinzsteuern, ...

Das Provinzkollegium

  • ist das Exekutivorgan der Provinz und führt die Beschlüsse des Provinzialrates aus,
  • zählt sechs Mitglieder, die aus der Mitte des Provinzialrats gewählt werden,
  • entscheidet über alle Aufgaben der täglichen Provinzverwaltung,
  • urteilt über Streitigkeiten bezüglich Gemeinderatswahlen und über Beschwerden gegen Steuern der Gemeinden und Provinzen,
  • erstellt Gutachten für höhere Verwaltungsebenen.

Der Provinzgouverneur

  • wird durch die Regionalregierung ernannt;
  • erfüllt einerseits eine provinziale Aufgabe: Er führt als nicht stimmberechtigtes Mitglied den Vorsitz über den Ständigen Ausschuss und wohnt den Versammlungen des Provinzialrates bei;
  • ist andererseits ein Beamter der Föderalregierung und mit der Ausführung von föderalen, gemeinschaftlichen und regionalen Gesetzesnormen beauftragt;
  • ist mit der Wahrung der öffentlichen Ordnung und der Sicherheit von Personen und Gütern innerhalb der Provinz befasst.

Die Gemeinden

Belgien umfasst 589 Gemeinden. Die Gemeinden sind die kleinste Unterteilung des Landes.

Traditionell verfügen die Gemeinden über eine große Autonomie, auf die sie seit jeher beharren. Schon in der französischen Zeit (1794-1815) gab es Zentralisierungsbestrebungen gegenüber den lokalen Behörden, denen aber bereits seinerzeit kein großer Erfolg beschieden war.

Die Gemeinden sind u.a. zuständig für

  • die Wahrung der öffentlichen Ordnung,
  • die Gemeindepolizei,
  • die Standes- und Bevölkerungsregister,
  • die Ausstellung von Baugenehmigungen,
  • den Unterhalt des kommunalen Wegenetzes,
  • Initiativen in den Bereichen Unterricht, Kultur, Sport usw.

Der Gemeinderat

  • ist die parlamentarische Versammlung der Gemeinde,
  • wird alle sechs Jahre gewählt. Wahlberechtigt und wählbar sind Belgier und EU-Bürger,
  • umfasst je nach Einwohnerzahl zwischen 7 und 55 Mitglieder,
  • regelt alle Angelegenheiten, die die Gemeinde betreffen (Haushalt, Gemeindesteuern, Gemeinde- und Polizeiverordnungen...).

Das Gemeindekollegium (GK)

  • ist das Exekutivorgan der Gemeinde,
  • wird vom Bürgermeister geleitet,
  • ist für die tägliche Verwaltung der Gemeinde zuständig,
  • ist mit der Ausführung der Gemeinderatsbeschlüsse beauftragt.

Der Bürgermeister

  • Wird automatisch Bürgermeister, der Kandidat der stärksten Mehrheitsliste, der die meisten Stimmen erhalten hat.
  • Er steht an der Spitze der Gemeinde. Er hat den Vorsitz des Gemeindekollegium sowie des Gemeinderats inne.
  • Er ist außerdem mit der Ausführung der föderalen, gemeinschaftlichen und regionalen Gesetzesnormen beauftragt; er leitet die lokale Polizei und ist für die Einhaltung der öffentlichen Ordnung zuständig.
     
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