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Rückblick

Die belgische Staatsgründung 1830

Nach dem Wiener Kongress 1815 bildete das Gebiet des heutigen Belgiens (außer Eupen-Malmedy und Neutral-Moresnet) zusammen mit den heutigen Niederlanden und Luxemburg das damalige Königreich der Niederlande. Dieses Staatsgebilde sollte nach dem Willen der europäischen Großmächte als Pufferstaat zwischen Deutschland und Frankreich fungieren.

Aber es gab Konfliktstoff:

  • Der nördliche Teil der Niederlande war weitgehend protestantisch, der Süden (das heutige Belgien) katholisch. Die Katholiken sahen ihren Einfluss in den Niederlanden schwinden (Zum Beispiel im Bildungswesen: Gründung der staatlichen Universität Lüttich).
  • Der niederländische König Wilhelm I. war ein aufgeklärter Despot. Sein Führungsstil war autoritär, bürgerliche Freiheiten wurden eingeschränkt. Die südliche Großbourgeoisie war jedoch von den freiheitlichen Idealen der Französischen Revolution inspiriert.

Die ideologischen Strömungen des Katholizismus und des Liberalismus verbündeten sich. Es wurde in den Septembertagen 1830 eine Revolution gegen den niederländischen König in Brüssel losgetreten, die schnell auf andere Städte übergriff.

Am 4. Oktober 1830 verkündete eine provisorische Regierung die Unabhängigkeit der belgischen Provinzen. Diese wurde in der Londoner Konferenz vom 26. Dezember 1830 anerkannt. Belgien wurde eine konstitutionelle Monarchie. Am 21. Juli 1831 vereidigte der Nationalkongress Leopold von Sachsen-Coburg-Gotha zum ersten belgischen König.

Dezentralisierter Einheitsstaat

Belgien wurde als Einheitsstaat mit dezentralisierten Verwaltungseinheiten (Provinzen und Gemeinden) gebildet. Die belgische Verfassung war eine der modernsten und liberalsten Europas. Sie gewährte die wichtigen Grundfreiheiten (Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Religionsfreiheit, Ausbildungsfreiheit, Sprachenfreiheit,...).
Aber die Staatssprache war Französisch, d.h. die französische Sprache galt als Amts-, Schul- und Gerichtssprache. Das wirtschaftlich-industrielle Standbein des Landes war das französischsprachige Wallonien. Die politische Hegemonie des Landes lag also in der Hand der Frankophonen, obwohl die niederländischsprachigen Flamen die Bevölkerungsmehrheit bildeten.

Flämische Bewegung

Als Reaktion auf die frankophone Vorherrschaft entstand ab 1840 die flämische Bewegung. Sie wurde vor allem von niederländischsprachigen Schriftstellern getragen. Die flämische Bewegung setzte sich für die flämische Sprache und Kultur sowie für die Überwindung der sozialen Nachteile ein, die die Flamen erleiden mussten.

Langsam errangen die Flamen mehr Gleichberechtigung: Nach und nach durfte die niederländische Sprache in der Justiz und in der Verwaltung verwendet werden. Ab 1883 war sie ebenfalls im Unterrichtswesen zugelassen. 1898 wurde das Niederländische für die Abfassung von Rechtstexten mit der französischen Sprache gleich gestellt. Nationale belgische Symbole (Briefmarken, Geldscheine...) wurden ab Ende des 19. Jahrhunderts zweisprachig.

1893 wurde das Zensuswahlrecht (Wahlrecht entsprechend den gezahlten Steuern) durch ein Mehrheitswahlrecht ersetzt. Die Privilegien des französischsprachigen Großbürgertums verminderten sich zugunsten eines größeren Einflusses der flämischen Sprachgruppe in den politischen Instanzen des Landes.

Wallonische Reaktion

Die Entwicklung im flämischen Landesteil in Flandern sorgte für Gegenreaktionen bei den Französischsprachigen. Es entstand die wallonische Bewegung. Unter anderem sorgte man sich auf wallonischer Seite, die Flamen könnten den Gebrauch des Niederländischen in ganz Belgien fordern.

Die flämisch-wallonische Polarisierung nahm bis zu Beginn des 1. Weltkriegs weiter zu. Der wallonische Sozialist Jules Destrée schrieb 1912 unmissverständlich an den belgischen König: "Sire, Sie herrschen über zwei Völker. In Belgien gibt es Wallonen und Flamen; es gibt keine Belgier." ("Sire, vous régnez sur deux peuples. Il y a en Belgique, des Wallons et des Flamands; il n'y a pas de Belges.")

Nach dem 1. Weltkrieg

1919 wurde das allgemeine Wahlrecht (für Männer) eingeführt. Dies verhalf der flämischen Mehrheit endgültig zum politischen Durchbruch in Belgien.

In der Zwischenkriegszeit wurden beide Landessprachen gleichgestellt. Ab 1932, als ein neues Sprachgesetz verabschiedet wurde, galt in Belgien das Prinzip der Einsprachigkeit Flanderns und Walloniens. Die Sprache des Gebietes wurde Verwaltungs-, Schul- und Gerichtssprache. Gemeinden, in denen mehr als 30 Prozent Anderssprachige lebten, waren offiziell zweisprachig.

Nach dem 2. Weltkrieg

Durch den 2. Weltkrieg verschärfte sich der flämisch-wallonische Gegensatz weiter.
Zwar hatte es in Wallonien eine faschistische Bewegung gegeben, die mit Hitler kollaboriert hatte - die Rexisten um Léon Degrelle - aber die flämische Kollaboration mit dem Nationalsozialismus wurde als tiefer gehend empfunden. Einflussreiche Kreise der Flämischen Bewegung hatten mit der deutschen Besatzung zusammengearbeitet.

Die Königsfrage im Jahr 1950 offenbarte die unterschiedliche Sensibilität der Flamen und der Wallonen bei der Bewältigung der jüngsten Kriegsvergangenheit. Die wallonische Seite hielt König Leopold III. sein Verhalten im 2. Weltkrieg gegenüber Nazi-Deutschland vor.

Die wichtigsten Vorwürfen gegen den König lauteten:

  • Seine Neutralitätspolitik habe Hitler zum Überfall auf Belgien ermutigt;
  • er sei nicht mit der belgischen Regierung nach London ins Exil gegangen;
  • er habe nichts gegen die Deportation belgischer Arbeitskräfte nach Deutschland unternommen.

Eine Untersuchungskommission konnte diese und andere Vorwürfe entkräften. In einer Volksbefragung im Jahr 1950 sprachen sich dann zwar nur

  • 42 Prozent der Wallonen, aber
  • 72 Prozent der Flamen und damit
  • 57,7 Prozent der gesamtbelgischen Bevölkerung

für die Rückkehr des Königs auf den Thron aus.

Als die Regierung die Wiedereinsetzung von Leopold III. veranlassen wollte, brach ein Generalstreik in Wallonien aus. Belgien stand am Rande eines Bürgerkriegs. Der König verzichtete deshalb zugunsten seines Sohns Balduin I. auf den Thron.

In den 50er Jahren führte der Niedergang der Schwerindustrie dazu, dass viele wallonische Unternehmen unrentabel arbeiteten und Beschäftigte entlassen mussten. Gleichzeitig erlebte Flandern einen wirtschaftlichen Aufstieg; dort gab es ein niedrigeres Lohniveau und höhere Wirtschaftsinvestitionen, z.B. in die Hafeninfrastruktur von Antwerpen, Gent und Zeebrügge.

Die Wirtschaftskrise und die Winterstreiks 1961-1962 legten die wirtschaftliche Zerrissenheit des Landes endgültig offen:

  • Ende 1960 sollte ein so genanntes Einheitsgesetz die Steuern erhöhen und die Staatsausgaben drastisch verringern.
  • Die sozialistische Gewerkschaft rief daraufhin Streiks in Wallonien aus. Die streikenden Arbeiter forderten nicht nur die Rücknahme des Einheitsgesetzes, sondern auch die wirtschaftspolitische Autonomie Walloniens.
  • Die Streiks wurden von schweren Ausschreitungen begleitet; es gab sogar Tote.

Die sechziger Jahre

Die sprachpolitischen Unterschiede zwischen Flamen und Wallonen einerseits und das wirtschaftliche Ungleichgewicht zwischen dem Süden und dem Norden des Landes andererseits brachten die politische Entwicklung Belgiens ab den 60er-Jahren in eine Stromschnelle. Die Trennung zeichnete sich auf verschiedenen Ebenen ab:

  • die administrative Ebene: Die neue Sprachgesetzgebung von 1962-1963 teilte das Land in vier Sprachgebiete.
  • intellektuell: Die französischsprachigen Fakultäten wurden aus der alten flämischen Universitätsstadt Löwen – dies nach flämischen Studentenaufmärschen – ausgewiesen.
  • die Medienöffentlichkeit: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk – und damit die belgische Medienlandschaft– zerfiel in einen französischsprachigen und einen flämischen Teil.
  • die politische Ebene: Die vormals nationalen Parteien teilten sich in eigenständige frankophone und flämische Parteien.
  • die Wirtschaft: 1966 übertraf das flämische Pro-Kopf-Bruttosozialprodukt zum ersten Mal dasjenige des wallonischen Landesteils.

Ende der sechziger Jahre wurde dann eine grundlegende Staatsreform eingeläutet, die die Strukturen des alten belgischen Einheitsstaates durch moderne Föderalstrukturen ersetzte. Damit wurde der Grundstein für eine Befriedung des Landes und ein besseres Nebeneinander der einzelnen Sprachgruppen gelegt.

Zwei gliedstaatliche Ebenen: Gemeinschaften und RegionenKarte Belgiens mit gekennzeichnete Regionen und Gemeinschaften

Die Föderalisierung brachte Belgien zwei gliedstaatliche Ebenen: die Gemeinschaften und die Regionen. Die Gemeinschaften und Regionen als politische Körperschaften sind für unterschiedliche Sachbereiche zuständig.

Komplex ist das belgische gliedstaatliche Modell vor allem deshalb, weil die Territorien der Gemeinschaften und der Regionen nicht deckungsgleich sind. Die asymmetrische Gebietszuteilung geht auf die besonderen Herausforderungen zurück, die Belgiens Politik bei der Umwandlung des Landes in einen Bundesstaat bewältigen musste:

  • eine Lösung für die sprachlich-kulturellen Gleichstellungsansprüche Flanderns;
  • eine Lösung für die wirtschaftspolitischen Autonomieansprüche Walloniens;
  • ein ausgefeilter Kompromiss für die Hauptstadt Brüssel; dieser Kompromiss musste gleichermaßen den Französischsprachigen und den Flamen gerecht werden.

Die Kompetenzaufteilung zwischen Föderalstaat, Gemeinschaften und Regionen ist allerdings wesentlich einfacher aufgebaut als in anderen europäischen Bundesstaaten; in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen gibt es kaum konkurrierende Materien.

Die föderalstaatlichen und die gliedstaatlichen Ebenen nehmen ihre Kompetenzen im Prinzip jeweils mit einem eigenen Parlaments- und Regierungssystem sowie einem eigenständigen Verwaltungsunterbau wahr.

Der Föderalisierungsprozess Belgiens dauert seit der 1. Staatsreform 1968-1971 an und ist auch heute nicht beendet.

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