Verhältniswahlrecht Aus dem Parlaments-Lexikon Das Verhältniswahlrecht bedeutet, dass die Mandate nach der verhältnismäßigen Stärke der einzelnen Listen verteilt werden. In anderen Worten: Jede Liste erhält eine bestimmte Anzahl Sitze, die im Verhältnis zur Anzahl der für sie abgegebenen Stimmen steht. In der DG wird die Sitzverteilung im Parlament nach dem Verhältniswahlrecht ermittelt. Dabei findet das d'Hondtsche System Anwendung.
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Die Geschichte des Parlaments Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat sich seit seiner Gründung zu einem wichtigen Akteur der regionalen Politik entwickelt und gestaltet die Autonomie Ostbelgiens maßgeblich mit. Mehr erfahren