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    Region

    Aus dem Parlaments-Lexikon

    Laut Verfassungsartikel 3 umfasst Belgien drei Regionen: die Wallonische Region, die Flämische Region und die Brüsseler Region.

    Die Regionen sind gliedstaatliche Körperschaften in Belgien, die sich von den Gemeinschaften unterscheiden. Die Regionen sind vorwiegend nach wirtschaftsgeografischen Gesichtspunkten gebildet worden.

    Die Befugnisse der drei Regionen unterscheiden sich grundsätzlich von denen der Gemeinschaften. Sie erstrecken sich auf

    • Raumordnung,
    • Umweltpolitik,
    • Neugestaltung ländlicher Gebiete,
    • Erhaltung der Natur,
    • Wohnungswesen,
    • Wasserpolitik,
    • Teile der Wirtschaftspolitik,
    • Teile der Energiepolitik,
    • Organisation, Aufsicht und Finanzierung der untergeordneten Behörden,
    • Beschäftigungspolitik,
    • öffentliche Arbeiten und Verkehrswesen.

    Das Gebiet der DG ist Teil der Wallonischen Region. Aufgrund von Artikel 139 der belgischen Verfassung kann die DG allerdings Regionalbefugnisse ausüben.

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