Druck Kopfbild

Einträge

    Provinz

    Aus dem Parlaments-Lexikon

    Die Provinzen sind zwischengeordnete Behörden (übergeordnete Behörden: Staat/Gemeinschaften/Regionen; untergeordnete Behörden: Städte und Gemeinden).

    Seit 1995 zählt Belgien 10 Provinzen: Lüttich, Namür, Luxemburg, Hennegau, Wallonisch-Brabant, Flämisch-Brabant, Westflandern, Ostflandern, Antwerpen, Limburg. Das Gebiet der Hauptstadt Brüssel gilt als provinzfreies Gebiet, d.h. die Provinzialzuständigkeiten sind an andere Behörden übertragen worden.

    Die Bevölkerung wählt alle sechs Jahre den Provinzialrat, das "Provinzparlament". Je nach Größe der Provinz umfasst der Provinzialrat zwischen 47 und 84 Mitgliedern. Er verwaltet die Finanzen der Provinz, erlässt Richtlinien und kontrolliert deren Ausführung.

    Aus seiner Mitte werden sechs Provinzialabgeordnete gewählt. Sie bilden zusammen mit dem Provinzgouverneur das Provinzialkollegium. Die Aufgabe der Permanentdeputation ist es, die Beschlüsse des Provinzialrats umzusetzen.

    Der Gouverneur wird von der Regionalregierung ernannt. Seine Pflicht ist es, für die korrekte Anwendung der auf föderaler, regionaler und Gemeinschaftsebene verabschiedeten Gesetze zu sorgen. Darüber hinaus ist er für die öffentliche Ordnung verantwortlich.

    Die neun Gemeinden der DG gehören zur Provinz Lüttich.

    Zurück Drucken Teilen