Fraktion Aus dem Parlaments-Lexikon Eine Fraktion ist der Zusammenschluss von mehreren Parlamentsmitgliedern zu einer Gruppe, um die parlamentarische Arbeit besser gestalten zu können. Im Prinzip handelt es sich um Mitglieder derselben politischen Partei. Seit der Änderung der Geschäftsordnung vom 9. Mai 2005 unterscheidet man fraktionslose Mitglieder, nicht anerkannte Fraktionen (zwei Mitglieder) und anerkannte Fraktionen (mindestens 3 Mitglieder). Diese Unterscheidung wirkt sich sowohl auf den Umfang der finanziellen und materiellen Unterstützung aus als auch auf die in der Geschäftsordnung festgelegten Rechte (Rederecht, garantierte Vertretung in den Ausschüssen usw.). Das Parlament stellt den Fraktionen eine Büroinfrastruktur und Geldmittel, u.a. für die Finanzierung von Personal zur Verfügung.
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